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Heilpädagogische Frühförderung

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Wer kann sich an die Frühförderung wenden?

Eltern, denen die Entwicklung ihres Kindes Sorge bereitet, weil:

  • es zu früh geboren ist,
  • sich das Greifen, Aufrichten, Sitzen oder Laufen ungewöhnlich lange verzögert,
  • es wenig Ausdauer und Variation im Spiel zeigt,
  • es wenig oder auffällig spricht,
  • die Kontaktaufnahme zu Gleichaltrigen oder Erwachsenen Schwierigkeiten bereitet,
  • es ungewöhnliche Verhaltensweisen zeigt,
  • eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt.
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Deckenschaukel

Ab wann und wo kann Frühförderung stattfinden?

Frühförderung kann vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in die Schule erfolgen. Da für Kinder die Familie Lebensmittelpunkt ist, findet die Frühförderung und Beratung zumeist zu Hause statt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unseren Therapie- und Bewegungsraum zu nutzen.

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Was bieten wir?

Kind krabbelt durch Tunnel
  • Heilpädagogische Förderdiagnostik
  • Unterstützung der Entwicklung und der Eigenaktivität des Kindes durch Spiel-, Bewegungs- und Sinnesanregung
  • Einzelförderung in der häuslichen Umgebung oder unserer Einrichtung
  • Angebote in Form von Kleingruppen
  • Beratung und Begleitung der Familie in allen Fragen, die Kind und Familie betreffen
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Institutionen sowie Vermittlung weiterer Hilfen
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Kindergarten

In unserer Arbeit achten wir die spontane Eigenaktivität des Kindes in seinem Lebensumfeld und orientieren uns dabei an seinen Möglichkeiten.

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Wer leitet die Frühförderung ein?

Eine Untersuchung beim zuständigen Gesundheitsamt ist für die Übernahme der Kosten notwendig.

Den Eltern entstehen für die Frühförderung keine Kosten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Wer sind wir?

Mitarbeiter der Frühförderung

Ein Team aus …

  • Diplom-Sozialpädagoginnen
  • Heilpädagoginnen
  • Ergotherapeutinnen

… mit jeweils unterschiedlichen Zusatzqualifikationen in den Bereichen Systemische Familienberatung, Psychomotorik und Bobath-Therapie.

Alle Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

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