
Autismusspezifische Unterstützung für (Vor-)Schule
Schüler*innen im Autismus-Spektrum können Lehrkräfte und Mitschüler*innen vor große Herausforderungen stellen. Besondere Verhaltensweisen, Schwierigkeiten in der sozialen Kommunikation und eine Abneigung gegenüber Veränderungen können das Unterrichten der Kinder deutlich erschweren.
Wie sieht die Hilfe der InBildung aus?
Im Rahmen unseres Angebots unterstützen wir in Schule und Kindergarten alle Fachkräfte, die Bezugspersonen des betreffenden Kindes sind. Vor Ort beraten wir und klären auf über die Besonderheiten der Beschulung oder der Betreuung. Gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeiten wir konkrete individuelle Maßnahmen, um dem betreffenden Kind (oder Jugendlichen) eine dauerhafte Teilhabe an Bildung (Schule) oder soziale Teilhabe (Kindergarten) zu ermöglichen.
Was ist das Besondere an unserem Angebot?
- Unser Angebot ist eine ambulante, zeitlich begrenzte Maßnahme.
- Wir entlasteten und unterstützen Lehrkräfte in Krisen- und Übergangssituationen und eröffnen neue Perspektiven für autistische Kinder und Jugendliche.
- Das Angebot richtet sich auch an Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr. Auch hier unterstützen wir, um eine bestmögliche Überleitung in eine Schule zu ermöglichen.
- Schulen und Kitas profitieren vom Kompetenzzuwachs in Hinblick auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum.
- Auch die familiäre Situation wird entlastet. Dies führt oftmals zu mehr Lebensqualität für alle.
Wer kann zu uns kommen und wie?
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus der Stadt und der Region Hannover mit einer ärztlichen Diagnose aus dem Autismus-Spektrum.
- Unsere Unterstützung ist eine Eingliederungshilfeleistung nach SGB IX, §§ 112, 75 (Teilhabe an Bildung), sowie nach §§ 113, 76 (soziale Teilhabe) und §79 (heilpädagogische Leistungen). Um sie zu nutzen, müssen Sie einen Antrag stellen. mt).
- Bei Kindern unter 6 Jahren oder mit einer geistigen Beeinträchtigung, wenden sich Eltern bitte an:
- In der Stadt Hannover wohnhaft: Fachbereich Soziales der Stadt Hannover (0511 168 – 42472 oder 50.26@hannover-stadt.de)
- In der Region Hannover wohnhaft: Fachbereich Teilhabe der Region Hannover (0511 616 – 24570 oder ths@region-hannover.de)
- Bei Kindern ohne geistige Beeinträchtigung ist es zusätzlich möglich eine Einzelvereinbarung über SGB VIII §35a beim zuständigen Kostenträger anzufragen:
- In der Stadt Hannover wohnhaft: Örtlich zuständiger Kommunaler Sozialdienst (KSD/Jugendamt)
- In der Region Hannover wohnhaft: Zuständige Jugendhilfestation (ASD/Allgemeiner Sozialdienst)
Ansprechpartnerin
Leitung und Koordination:
Melanie Wrobel
Alte Döhrener Straße 51
30173 Hannover
Tel.: 0511 67 67 59 704
Email: inbildung@autismus-hannover.de
Gesamtleitung Ambulante Hilfen
Irina Funk
E-Mail: funk@autismus-hannover.de