GiB gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH

Stiften und Vererben

Dauerhaft helfen über unsere Stiftung

Die Stiftung für integrative Behindertenarbeit wurde im Jahr 2011 gegründet, um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern und die Arbeit der GiB dauerhaft zu unterstützen. Über unsere Stiftung haben Angehörige und alle Personen, denen das Wohl von Menschen mit Behinderung am Herzen liegt die Möglichkeit, langfristig zu helfen und über das eigene Leben hinaus Gutes zu bewirken. 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zu helfen. Zwei davon möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen:

Helfen durch Vererben

„Was hinterlasse ich in dieser Welt?“ Diese Frage beschäftigt uns alle irgendwann einmal. Um eine Antwort darauf zu finden, müssen wir uns ganz unweigerlich mit dem eigenen Tod und der Weitergabe des eigenen Vermögens befassen. Das fällt den meisten von uns nicht leicht. Denn der Tod bedeutet immer auch geliebte Menschen und liebgewonnen Dinge, zurückzulassen.

Und dennoch ist es wichtig sich damit auseinanderzusetzen. Denn nur wenn wir die Weitergabe unseres Nachlasses rechtzeitig regeln oder wie ein biblisches Wort treffend sagt „das Haus beizeiten bestellen“, haben wir die Chance selbst zu bestimmen, was aus dem eigenen Vermögen wird – und wem wir damit etwas Gutes tun.

Mithilfe eines Testaments können Sie Ihren Nachlass gewissenhaft und klug regeln. Sie können darin beispielsweise geliebte Menschen als Erben bestimmen. Sie können in Ihrem Testament aber auch gemeinnützige Organisationen – wie die GiB – als Erbin einsetzten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit über das eigene Lebens hinaus Gutes zu bewirken und langfristig Anliegen zu fördern, die Ihnen am Herzen liegen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken:

Sie können eine gemeinnützige Organisation z.B. als Erbin einsetzen. Die Organisation tritt dann als Ihre Rechtsnachfolgerin mit allen Rechten und Pflichten ein. Setzen eine gemeinnützige Organisation als Erbin ein, ist diese Alleinerbin und erhält das Gesamterbe. Haben Sie zwei oder mehr Erben bestimmt, bilden diese eine Erbengemeinschaft, in der jeder den auf ihn entfallenden Anteil am Erbe erhält. 

Wenn Sie einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Empfänger zu Erben werden, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist damit ein einfacher Weg, einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn Sie weder Ehepartner noch Verwandte haben, geht Ihr gesamtes Vermögen an den Staat. In Ihrem Testament können Sie Ihre Wünsche festlegen. Übrigens sind gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Das heißt, Ihr Erbe oder Vermächtnis kommt in voller Höhe der jeweiligen Organisation zu Gute. 

Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Weitere Informationen über das Thema "Testament&Erbschaft" sowie über unsere Stiftung finden Sie hier

Helfen durch Zustiften

Um die Arbeit der GiB langfristig zu unterstützen und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern, haben wir vor einigen Jahren die Stiftung für integrative Behindertenarbeit gegründet. Mit den Zinsen aus dem angelegten Stiftungskapital können wichtige Anschaffungen und Projekte für Menschen mit Behinderung finanziert werden. Das Kapital selbst wird dabei nicht angetastet und bleibt dauerhaft erhalten.

Sollten Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, fließt diese dem Vermögen unserer Stiftung zu. Damit erhöhen Sie die Erträge, die aus dem Stiftungskapital geschöpft werden können und vergrößern damit die Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung dauerhaft zu helfen. Bei einer Zustiftung für eine gemeinnützige Stiftung bleibt Ihre Gabe dauerhaft erhalten, weil das Kapital unberührt bleibt.

Eine Zustiftung können Sie auf verschiedene Arten vornehmen: Sie können entweder in Ihrem Testament einen bestimmten Geldbetrag, sonstige Vermögenswerte oder eine Immobilie der Stiftung für integrative Behindertenarbeit vermachen oder Sie setzen die Stiftung als Erbin ein mit der Auflage, dass Ihr Nachlass dem Stiftungskapital zugeführt wird.

Mehr Informationen über die Stiftung für integrative Behindertenarbeit und die Zustiftung finden Sie hier.