Ihr Testament für Menschen mit Behinderung
Wir begleiten Menschen! Das ist unsere Aufgabe und unser Ziel seit mehr als 30 Jahren!
Die GiB hilft Menschen mit Behinderung jeden Alters. Damit wir das tun können, sind wir auf finanzielle Zuwendungen angewiesen. Die Durchführung besonderer Projekte (z.B. Neubauprojekte) oder die Anschaffung wichtiger Hilfsmittel (z.B. Rollstuhlfahrräder, Lifter usw.) wäre ohne die Unterstützung von Spenderinnen und Spendern nicht möglich.
Mit einem Testament zugunsten unserer Stiftung können Sie über das eigene Leben hinaus helfen und Gutes in vertrauensvolle Hände weitergeben.
Warum sollte ich die Stiftung für integrative Behindertenarbeit in meinem Testament bedenken?
Wir engagieren uns:
- dafür, dass Menschen mit Autismus und komplexen Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- dafür, dass Menschen mit Autismus und komplexen Behinderungen in der Öffentlichkeit sichtbar werden.
- dafür, dass unsere Gesellschaft barrierefrei und inklusiv wird.
- Regional: Das heißt, Ihr Vermächtnis kommt direkt Menschen mit Beeinträchtigung in Ihrem eigenen Lebensumfeld zu Gute.
Wie kann ich die Stiftung in meinem Testament bedenken?
Sie können Ihren gesamten Nachlass (Einsetzung der Stiftung als Erbin) oder einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses (ein Vermächtnis) für das Wohl von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen. Die Freiheit der Gestaltung des eigenen Testamentes ist in Deutschland sehr groß.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Was bedeutet es, wenn ich die Stiftung für integrative Behindertenarbeit als Erbin einsetzte?
Als Erbin übernimmt die Stiftung die Verantwortung für Ihren gesamten Nachlass mit allen Pflichten, Verträgen und Rechten. Wir kümmeren uns sorgfältig und gewissenhaft um die Umsetzung Ihres Willens. Der respektvolle Umgang mit Angehörigen, die nachhaltige Verwendung Ihres Besitzes, die letzte Steuererklärung, die Pflege des Grabes, wenn gewünscht – all das gehört dazu.
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Was bedeutet es, wenn ich die Stiftung für integrative Behindertenarbeit als Erbin einsetzte?
Als Erbin übernimmt die Stiftung die Verantwortung für Ihren gesamten Nachlass mit allen Pflichten, Verträgen und Rechten. Wir kümmeren uns sorgfältig und gewissenhaft um die Umsetzung Ihres Willens. Der respektvolle Umgang mit Angehörigen, die nachhaltige Verwendung Ihres Besitzes, die letzte Steuererklärung, die Pflege des Grabes, wenn gewünscht – all das gehört dazu.
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Was bedeutet es, wenn ich die Stiftung für integrative Behindertenarbeit als Erbin einsetzte?
Als Erbin übernimmt die Stiftung die Verantwortung für Ihren gesamten Nachlass mit allen Pflichten, Verträgen und Rechten. Wir kümmeren uns sorgfältig und gewissenhaft um die Umsetzung Ihres Willens. Der respektvolle Umgang mit Angehörigen, die nachhaltige Verwendung Ihres Besitzes, die letzte Steuererklärung, die Pflege des Grabes, wenn gewünscht – all das gehört dazu.
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Ein Erbe beinhaltet die gesamte Rechtsnachfolge mitsamt allen Rechten und Pflichten. Ein Vermächtnis ist ein genau benannter Vermögenswert aus einem Nachlass. Das kann ein Geldbetrag, ein Schmuckstück, ein Einrichtungsgegenstand oder auch ein Teil einer Immobilie sein. Ein Vermächtnis ist damit ein einfacher Weg, einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Was bedeutet es, wenn ich die Stiftung für integrative Behindertenarbeit als Erbin einsetzte?
Als Erbin übernimmt die Stiftung die Verantwortung für Ihren gesamten Nachlass mit allen Pflichten, Verträgen und Rechten. Wir kümmeren uns sorgfältig und gewissenhaft um die Umsetzung Ihres Willens. Der respektvolle Umgang mit Angehörigen, die nachhaltige Verwendung Ihres Besitzes, die letzte Steuererklärung, die Pflege des Grabes, wenn gewünscht – all das gehört dazu.
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Ein Erbe beinhaltet die gesamte Rechtsnachfolge mitsamt allen Rechten und Pflichten. Ein Vermächtnis ist ein genau benannter Vermögenswert aus einem Nachlass. Das kann ein Geldbetrag, ein Schmuckstück, ein Einrichtungsgegenstand oder auch ein Teil einer Immobilie sein. Ein Vermächtnis ist damit ein einfacher Weg, einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Was bedeutet es, wenn ich die Stiftung für integrative Behindertenarbeit als Erbin einsetzte?
Als Erbin übernimmt die Stiftung die Verantwortung für Ihren gesamten Nachlass mit allen Pflichten, Verträgen und Rechten. Wir kümmeren uns sorgfältig und gewissenhaft um die Umsetzung Ihres Willens. Der respektvolle Umgang mit Angehörigen, die nachhaltige Verwendung Ihres Besitzes, die letzte Steuererklärung, die Pflege des Grabes, wenn gewünscht – all das gehört dazu.
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
[/lightweight-accordion]
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Ein Erbe beinhaltet die gesamte Rechtsnachfolge mitsamt allen Rechten und Pflichten. Ein Vermächtnis ist ein genau benannter Vermögenswert aus einem Nachlass. Das kann ein Geldbetrag, ein Schmuckstück, ein Einrichtungsgegenstand oder auch ein Teil einer Immobilie sein. Ein Vermächtnis ist damit ein einfacher Weg, einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Was bedeutet es, wenn ich die Stiftung für integrative Behindertenarbeit als Erbin einsetzte?
Als Erbin übernimmt die Stiftung die Verantwortung für Ihren gesamten Nachlass mit allen Pflichten, Verträgen und Rechten. Wir kümmeren uns sorgfältig und gewissenhaft um die Umsetzung Ihres Willens. Der respektvolle Umgang mit Angehörigen, die nachhaltige Verwendung Ihres Besitzes, die letzte Steuererklärung, die Pflege des Grabes, wenn gewünscht – all das gehört dazu.
Wie lange kümmert sich die Stiftung um meinen Nachlass?
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für uns nicht.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände an die Stiftung vererben?
Ja, Sie können unserer Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände hinterlassen. Dies wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit der GiB eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, unsere Angebote zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Stiftung steuerfrei?
Ja, Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis an die Stiftung für integrative Behindertenarbeit ist steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Kann ich entscheiden wofür genau mein Erbe eingesetzt werden soll?
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Autismus oder für Erwachsene mit schweren Körper- und Mehrfachbehinderungen eingesetzt werden soll. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ich möchte nur einen Teil meines Vermögens der Stiftung hinterlassen, was kann ich tun?
Wenn Sie nur einen bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass die Stiftung zur Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Hilft mir die Stiftung bei der Erstellung meines Testaments?
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
Ich habe ein Kind mit Behinderung. Was muss ich beim vererben beachten?
Wenn Sie ihr Kind mit Behinderung als Erben einsetzten, passiert normalerweise Folgendes: Das Kind erhält seinen Erbteil, aber darauf wird der Sozialhilfeträger (Staat) zugreifen. Er wird verlangen, dass Ihr Kind seine Unterkunftskosten künftig selbst trägt. Das Erbe wird also dafür verbraucht. Mit dem sogenannten „Behindertentestament“ können Sie den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen ausschließen bzw. die Kürzung oder Streichung der Leistungen des Sozialhilfeträgers für den Erben mit Behinderung wegen fehlender Bedürftigkeit verhindern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass der Hinterbliebene mit Behinderung bestmöglich versorgt ist.
Wie genau hilft die Stiftung?
Unsere Stiftung sammelt Geld und legt dieses an. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Projekte für Menschen mit Behinderung und Autismus gefördert.
Durch Zustiftungen, Schenkungen und Testamentspenden können Sie das Kapital unserer Stiftung erhöhen und dafür sorgen, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da zur Förderung der Projekte ausschließlich die Zinsen verwendet werden, bleibt Ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. Mit einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Testamentspende können Sie somit dauerhaft helfen und langfristig Gutes tun.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Erbschaft habe?
Sollten Sie eine Frage zum Thema Erbschaft und Nachlass haben, wenden Sie sich bitte jederzeit und ohne zu zögern an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ihr Ansprechpartner:
Hauke Börgerding
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 01771769598
Mail: boergerding@gib-hannover.de
Ihre Ansprechpartnerin
Lea Stanke
Tel.: 0511 67 67 59 49
Mobil: 0162 627 029 0
Mail: fundraising@gib-hannover.de